black hyundai vehicle on road

Urteil zu Diebesgut im Auto: Fahrer muss nicht schuldig sein!

Hinterlässt ein Autofahrer seine Fahrzeugpapiere im Auto, dann trägt er damit nicht automatisch zu einem erhöhten Diebstahlrisiko bei. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Damit wird klar, dass die landläufige Meinung falsch ist, wonach ein Fahrzeugschein keinesfalls im Auto aufbewahrt werden dürfe. So hatte auch eine Versicherung argumentiert, was ein geschädigter Autobesitzer nicht auf sich sitzen lassen wollte. Er klagte, und das Gericht stellte klar, dass der Halter die Diebstahlsgefahr nicht fahrlässig erhöht habe, zumal die Papiere im Handschuhfach gelegen hätten. Ein von aussen nicht sichtbarer Kfz-Schein könne aber rein logisch betrachtet nicht die Diebstahlwahrscheinlichkeit erhöhen – schließlich könne ihn der Dieb allenfalls erahnen.

Az: 20 U 226/12